FAQ-N.I.E. und Residentenkarte

N.I.E. = Número de Identidad de Extranjero = Nummer für Ausseridische, ups, Ausländer

Das ist die Anmeldung, die als erstes gemacht werden muss. Ohne diese ominöse N.I.E. läuft gar nichts. Sie wird benötigt um ein Bankkonto zu eröffnen, den Wohnsitz anzumelden, ein Auto zuzulassen, die vergünstigten Verkehrsmittel zu benutzen und und und. Die N.I.E. ist ein einfaches, amtlich beglaubigtes Schreiben auf einem DIN-A4-Blatt mit etwas Text, Stempel und Unterschrift, das im Wesentlichen die Nummer ausweist. Sie wird auf einer Polizeidienststelle beantragt, benötigt wird der Personalausweis oder der deutsche Reisepass.

 

Residentenkarte = Certificado de registro de ciudando de la union = kleines, grünes Stück Blatt Papier in der Grösse einer Kreditkarte und ist ein Dokument zum Nachweis der Eintragung von Ausländern in das Zentralregister von Bürgern eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.

 

Die Beantragung beider Dokumente ist recht unkompliziert, wenn man alle Nachweise bei sich führt und die fälligen Gebühren bezahlt hat. Hierzu gibt es sehr viele unterschiedliche Berichte von „Neuspaniern“. Das liegt daran, dass jede Polizeidienststelle etwas anders arbeitet. Offiziell sind natürlich alle an die offiziellen Anweisungen gebunden, manche lassen die 5 auch mal gerade sein, andere eben nicht. Manchmal ändern sich auch die Anforderungen, aber dafür gibt es ja den Einwanderungscoach, der sich sehr gut auskennt und alles regelt.

Im März 2002 benötigte man bspw. auf der Polizeistation in Los Cristianos zur Beantragung der Residentenkarte u.a. folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass
  • N.I.E.
  • Certificado de empadronamiento (Nachweis der Gemeinde)
  • Nachweis der Bank, dass der Antragsteller ein Bankkonto besitzt und mehr als 5178,60€ Guthaben besitzt (oder ein Arbeitgebernachweis oder ein Rentennachweis)
  • ausgefülltes Formular Modelo EX18
  • vorab bei der Bank bezahlter Betrag (mit Nachweis) von 12€ als Gebührensatz
  • Nachweis der Krankenversicherung (Police)
  • und natürlich von allem eine Kopie, die der Beamte abheften möchte 🙂

Es kann auch anders gehen, o.g. Liste ist nur ein individuelles Beispiel. Exakte Informationen gibt es wie immer bei Andreas Müller.

 

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